Hymenrekonstruktion

ohne Angst in die Ehe

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In bestimmten Kulturkreisen gehen Frauen als Jungfrauen in die Ehe. Dies soll durch ein unversehrtes Jungfernhäutchen (Hymen) gewährleistet und auch überprüfbar sein. Fakt ist jedoch, dass die Unversehrtheit des Hymens nicht immer etwas über die Jungfräulichkeit aussagt: Bei einigen Mädchen wird das Hymen schon in jungen Jahren beim Sport oder anderen Gelegenheiten, die mit Geschlechtsverkehr nichts tun haben müssen, beschädigt. Bei anderen wiederum reißt das Hymen auch beim Geschlechtsverkehr nicht. Denn es handelt sich beim Jungfernhäutchen nicht um eine feste Membran, sondern eher um einen elastischen Saum. Ungefähr 50 % aller Frauen bluten nicht beim ersten Mal.

Dennoch ist es einigen Frauen sehr wichtig, ein intaktes Jungfernhäutchen zu haben, das in der Hochzeitsnacht auch möglichst bluten soll. Deshalb entscheiden sich manche für eine Hymenrekonstruktion. Der Eingriff gibt keine Garantie darauf, dass die Braut in der Hochzeitsnacht blutet, allerdings erhöht er die Wahrscheinlichkeit. Weiterhin gibt er der Betroffenen das sichere Gefühl, dass alles so ist, wie es sein soll, denn eine Hymenrekonstruktion kann nach dem Verheilen nicht als solche identifiziert werden – auch nicht von einem Frauenarzt.

Die Hymenrekonstruktion ist eine kleine, unkomplizierte Operation, die ambulant und in örtlicher Betäubung erfolgt. Sie dauert maximal eine Stunde. Dabei wird das Jungfernhäutchen an den gerissenen Stellen wieder zusammengefügt. Für das Zusammennähen werden in der Regel selbstauflösende Fäden verwendet. Ein zweiter Arztbesuch zum Fädenziehen ist damit nicht notwendig.

Der Heilungsprozess ist nach vier bis sechs Wochen abgeschlossen. Solange sollten Sport und körperliche Anstrengung unterbleiben. Abgesehen davon ist die Patientin sofort nach dem Eingriff wieder gesellschaftsfähig.

Beratungsgespräch zur Hymenrekonstruktion

Bei Clinic im Centrum gewährleisten wir unseren Patientinnen, die sich für eine Hymenrekonstruktion entscheiden, absolute Verschwiegenheit. Auch nahen Verwandten wird keine Auskunft über das Vorhaben oder eine bereits durchgeführte Operation erteilt, da dies unter die gesetzlich verankerte ärztliche Schweigepflicht fällt.

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